Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktualisiert am 1. Dezember 2019

For customers outside of Switzerland, Germany or Austria, see our English version of our General Terms & Conditions (GTC). Please note, in case of doubt the German version takes precedence.

Anwendungsbereich und Geltung

Die AGB kommen als selbstständige Vertragsgrundlage oder als Vertragsbestandteil im Geschäftsverkehr zwischen der Rocket Science AG (nachfolgend “Rocket Science”) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend “Kunde”) zur Anwendung. Sie sind dabei für sämtliche von Rocket Science angebotenen und erbrachten Leistungen anwendbar und bilden integrierenden Bestandteil der Angebote (Offerten) und Verträge, soweit sie in der Offerte bzw. in den Verträgen zum Vertragsbestandteil erklärt wurden.

Mit der Unterzeichnung eines Vertrags oder der Annahme einer Offerte der Rocket Science (schriftlich oder per E-Mail) anerkennt der Kunde diese AGB vorbehaltlos in der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bzw. Annahme gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind explizit wegbedungen.

Jede Änderung, Abweichung oder Ergänzung dieser AGB bedarf der Schriftform; es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Dies gilt auch für jeden Vertrag, der auf Grundlage der vorliegenden AGB geschlossen wurde, sofern er keine andere Form der Schriftform gleichstellt. Rocket Science behält sich vor, diese AGB ohne weiteres jederzeit mit Wirkung für alle künftig darauf basierenden Vertragsabschlüsse zu ändern. Mit Wirkung hinsichtlich bestehender Vertragsverhältnisse ist Rocket Science zudem berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den betreffenden Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.

Sofern sich bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben, richtet sich deren Geltungsordnung nach folgender Reihenfolge, sofern nichts Anderes vereinbart wurde:

Offerte & Bestellung

An ihre schriftlichen Offerten und Offerten per E-Mail ist Rocket Science, sofern kein anderer Zeitraum auf der Offerte erwähnt ist, während einer Dauer von 30 Tagen ab Datum der Offerte gebunden.

Telefonische Offerten von Rocket Science sind nur dann verbindlich, wenn sie von Rocket Science schriftlich oder per E-Mail bestätigt worden sind.

Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder per E-Mail erteilt oder nachträglich schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, der Bestellbestätigung oder aus dem individuellen Vertrag.

Rocket Science ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Zu Test- oder Demozwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von Rocket Science. Rocket Science behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind.

Beizug von Dritten

Rocket Science ist ermächtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen.

Vergütung & Spesen

Der Kunde leistet eine Vergütung, welche die vereinbarten Leistungen abgilt. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt sie netto in Schweizer Franken, exklusiv Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Frachtspesen.

Die zur Leistungserbringung angemessenen Unterkunfts-, Reise- und Transportkosten inkl. Reisezeit sowie weitere Spesen werden vom Kunden zusätzlich vergütet. Im Falle von Leistungen ausserhalb der Räumlichkeiten von Rocket Science wird pro Tag pro Mitarbeiter von Rocket Science ab 4 Stunden Einsatzdauer ein Pauschalbetrag von 40 CHF für eine Mahlzeit verrechnet und ab einer Einsatzdauer von 7 Stunden ein Pauschalbetrag von CHF 80 für zwei Mahlzeiten verrechnet. Alle anderen Spesen werden nach Aufwand und mindestens alle zwei Wochen abgerechnet.

Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, werden die Zahlungen sofort fällig und sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug an Rocket Science zahlbar.

Danach können Verzugszinse in Höhe von 4.5% p.a. verlangt werden, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Rocket Science hat zudem Anspruch auf Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Rocket Science nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt Rocket Science Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Rocket Science einen höheren Schaden nachweist.

Rocket Science kann Teilzahlungen (wie Anzahlungen) verlangen.

Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn die Leistungen aus Gründen, die Rocket Science nicht zu vertreten hat, verzögert werden.

Verrechnung

Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche des Kunden mit Gegenforderungen der Rocket Science bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Rocket Science.

Termine

Termine werden individuell vereinbart. Sie sind eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die entsprechend vereinbarten Leistungen von Rocket Science erbracht worden sind.

Kann Rocket Science einen Termin aus Gründen, die nicht durch sie zu vertreten sind, nicht einhalten (z.B. wegen nicht erfüllter Mitwirkungspflichten des Kunden oder Verschulden Dritter), verlängert er sich angemessen. Wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, werden die Termine automatisch bis zur Erfüllung durch den Kunden verlängert.

Sorgfalt & Haftung

Rocket Science erbringt die geschuldeten Vertragsleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. Ein bestimmter Erfolg ist nur bei dessen ausdrücklicher Zusicherung in einer gesonderten Vertragsabrede geschuldet.

Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet Rocket Science nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen wegbedungen.

Kündigung

Die Vertragsdauer, Kündigungstermine und Kündigungsfristen werden individuell vereinbart.

Rocket Science kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere zu, wenn die Leistungen und Produkte der Rocket Science rechts- oder zweckwidrig verwendet werden oder wenn die vorliegenden AGB trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristansetzung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands missachtet werden. Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen durch Rocket Science bleibt vorbehalten.

Rocket Science kann den Vertrag überdies mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, Rocket Science über entsprechende Tatbestände umgehend zu informieren.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der Rocket Science stehenden Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kosten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch Rocket Science, an Rocket Science zurück zu geben.

Mitwirkung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Rocket Science alle zwecks Erbringung ihrer Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen, Software, Modelle, Hardware, Bewilligungen, Zugangs- und Benutzungsrechte etc. rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Neu entstehende Immaterialgüterrechte

Die bei oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bei Rocket Science entstandenen Immaterialgüterrechte (Urheberrechte, Markenrechte, Designs, Patentrechte usw., einschliesslich Know-How), insbesondere an den von Rocket Science AG erstellten Dokumenten, Gutachten, Planungen, Konzepten, Algorithmen und Individualsoftware einschliesslich Quellcode, Programmbeschreibung und Dokumentation in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form sowie Hardware, gehören Rocket Science.

Unter Vorbehalt einer abweichenden vertraglichen Regelung erhält der Kunde das unübertragbare und nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der neu entstehenden Immaterialgüterrechte im Rahmen des Vertragszwecks und für die vereinbarte Vertragsdauer. Bei Algorithmen und Software umfasst dieses Recht die Nutzung auf der gemäss Vereinbarung vorgesehenen Hardware. Bei geänderter Hardware, höherer Leistungsklasse oder Nutzung auf zusätzlichen Systemen und/oder in zusätzlichen Räumlichkeiten bedarf die Änderung und Erweiterung des Nutzungsrechts der Zustimmung von Rocket Science.

Vorbestehende Immaterialgüterrechte

Immaterialgüterrechte (Urheberrechte, Markenrechte, Designs, Patentrechte usw., einschliesslich Know-how) der Rocket Science, insbesondere an Algorithmen, Software, Dokumenten, Gutachten, Planungen, Konzepten, Programmbeschreibungen und Dokumentationen in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form sowie Hardware verbleiben bei Rocket Science.

Unter Vorbehalt einer abweichenden Regelung in einem Lizenzvertrag erhält der Kunde an Immaterialgüterrechten der Rocket Science ein nicht ausschliessliches und unübertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Vertragsdauer. Bei Software und Algorithmen umfasst dieses Recht die Nutzung auf der gemäss Vereinbarung vorgesehenen Hardware. Bei geänderter Hardware, höherer Leistungsklasse oder Nutzung auf zusätzlichen Systemen und/oder in zusätzlichen Räumlichkeiten bedarf die Änderung und Erweiterung des Nutzungsrechts der schriftlichen Zustimmung von Rocket Science.

Gewährleistung

Dieser Abschnitt ist nur im Falle von Produktverkauf durch Rocket Science AG anwendbar und nicht auf Dienstleistungen oder Arbeiten jeglicher Art.

Gewährleistungsrechte bestehen einzig für schriftlich ausdrücklich zugesagte Eigenschaften des Produktes. Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Sofern nicht im individuellen Vertrag oder Angebot anders geregelt, verjähren die Mängelrechte innert 12 Monaten ab Auslieferung.

Der Kunde hat das gelieferte Produkt unverzüglich auf Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel detailliert zu dokumentieren und Rocket Science schriftlich innert 7 Kalendertagen nach Auslieferung anzuzeigen. Rocket Science bemüht sich, wesentliche angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Mangels fristgemässer, detaillierter Mängelanzeige gilt die Lieferung als fehlerfrei abgenommen und akzeptiert.

Bei Mangelhaftigkeit des Produkts leistet Rocket Science nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn das gelieferte Produkt nicht entsprechend den jeweiligen Produktespezifikationen betrieben und gepflegt wurde, oder wenn ohne die Genehmigung von Rocket Science an den betreffenden Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten von dritter Seite ausgeführt wurden. Für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, Erschütterungen, unsachgemässe Behandlung und Bedienung sowie unterbliebene Reinigungsarbeiten oder ungeeignete Betriebsmittel zurückgehen, kann eine Gewährleistung nicht übernommen werden. Gleiches gilt für alle Störungen, die auf ungeeignete Umweltbedingungen, insbesondere Temperaturen, Feuchtigkeit, übermässigen Staubanfall, chemische Einflüsse etc. zurückgehen.

Bei Algorithmen und Software leistet Rocket Science keine Gewähr für die Lauffähigkeit auf von Rocket Science nicht freigegebener Hardware. Rocket Science übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass die Software in jeder Hinsicht unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet, und dass die darin enthaltenen Funktionen in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Kunden entsprechen. Bei Software-Fehlern, welche die vertragsgemässe Benutzung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, kann die Mängelbeseitigung auch durch Hinweise zur Beseitigung oder Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers erfolgen. Jede nicht autorisierte Veränderung der Algorithmen und Software durch den Kunden führt zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche.

Übertragung von Rechten & Pflichten

Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Rocket Science keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Der Kunde zeigt einen von Gesetzes wegen erfolgenden Vertragsübergang vor dem Handelsregistereintrag schriftlich an. Ist die Weiterführung des vertraglichen Verhältnisses mit der neuen Partei nicht zumutbar, stellt dies für Rocket Science einen wichtigen Kündigungsgrund dar.

Salvatorische Klausel

Diese AGB bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.

Für alle aus dem Vertragsverhältnis oder in diesem Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Rocket Science zuständig. Rocket Science ist überdies berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

Our promise

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